
Willenserklärung, mit der ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages angenommen wird. Sie ist in den Paragrafen 147 bis 152 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) grundlegend geregelt. Mit der Annahme willigt der Annehmende vorbehaltlos in das Vertragsangebot des Anbietenden ein. Der Vertrag ist ...
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